Am 1. September 2024 wird ein neuer sächsischer Landtag gewählt. Aber wie es so ist: Menschen machen Urlaub, sind unterwegs und genießen gutes Wetter. Das heißt aber nicht, dass man vom Wahlrecht keinen Gebrauch machen können. Das Mittel der Wahl heißt Briefwahl.

Beantragung und Durchführung der Briefwahl

Sobald die Wahlbenachrichtigung im Briefkasten ist , kann die Briefwahl beantragt werden (in einigen Gemeinden auch schon vorher). Für die Durchführung der Briefwahl gibt es zwei Varianten:

  • Klassische Briefwahl mit Brief: Jede und jeder kann postalisch oder online die Wahlunterlagen anfordern, zuhause DIE LINKE wählen und die Unterlagen mit der Post abschicken.
  • Oder man geht in das zentrale Wahllokal der eigenen Gemeinde und wählt wie am Wahltag, nur eben vorher, direkt vor Ort.

Informationen zur Briefwahl finden sich vor der Wahl beim sächsischen Amt24.

Thema Wahlbenachrichtigung

  • Zustellung: Die Wahlbenachrichtigungen gingen den Bürgerinnen und Bürger bei der letzten Landtagswahl (2019) bis 10. August zugestellt – daran kann man sich für 2024 orientieren.
  • Was, wenn man keine Benachrichtigung bekommen hat? Setz‹ dich mit deiner Gemeinde in Verbindung, um herauszufinden, ob du im Wählerverzeichnis eingetragen bist. Wenn man zu Unrecht nicht im Verzeichnis steht, kann man auf Antrag einen Wahlschein erhalten.
  • Braucht man eine Wahlbenachrichtigung? Eine Wahlbenachrichtigung ist Hinweis darauf, dass man im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Das ist für die Teilnahme der Wahl notwendig. Sollte man keine bekommen haben, muss man sich bei der Gemeinde (siehe oben) melden. Zur Wahl selber sollte die Wahlbenachrichtigung zwar mitgebracht werden, muss es aber nicht. Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass (eines von beiden sollten man am besten auch mit Wahlbenachrichtigungskarte mitbringen) reicht aus.